So kommen sie Vandalismus zuvor:

Viele kennen sie aus Läden, Flughäfen und anderen öffentlichen Orten, doch auch in den eigenen vier Wänden kann eine Kamera Überwachung sinnvoll sein. So wird sie häufig dazu eingesetzt, Straftaten zu verhindern oder im Ernstfall Beweise dafür zu liefern. Obwohl für die Installation einer Überwachungskamera in der eigenen Wohnung keine Genehmigung eingeholt werden muss, gibt es aber einige Prinzipien, die bei der Installation beachtet werden müssen. Sonst wird schnell das Datenschutzrecht von Personen verletzt und man landet selbst vor dem Richter.

Überwachung zu Hause: Brauche ich das überhaupt?

Auch wenn in Deutschland die Verbrechensrate im Vergleich zu anderen Ländern beruhigend gering ist, wird dennoch jedes Jahr eine Anzahl von Einbruchsdelikten erfasst. Auch Vandalismus, Akte der grundlosen, mutwilligen Zerstörung also, finden immer noch statt. Um sich und sein Eigentum zu schützen, kann es daher durchaus Sinn ergeben, eine Videoüberwachung der eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstückes einzurichten.

Was ist erlaubt?

Gerade im eigenen Haus werden von einer Überwachungskamera auch viele Dinge erfasst, die nicht verboten, aber hochgradig privat sind und deshalb das Datenschutzrecht der Gefilmten verletzen. Deshalb ist der wichtigste Grundsatz bei der Installation von Kamera Überwachung, dass diese gut sichtbar für alle gekennzeichnet werden muss. Ein Besucher darf ein Grundstück oder eine Wohnung nicht betreten, ohne zumindest potentiell gesehen zu haben, dass er sich hierauf unter Kamerabewachung befindet. Solche Warnschilder haben zudem den netten Nebeneffekt, dass sie manche Einbrecher oder Vandalen direkt wieder in die Flucht schlagen.

Zudem beschränkt sich die Erlaubnis für Videomitschnitte ausschließlich auf das eigene Grundstück oder die eigene Wohnung. So dürfen von einer Kamera weder der Garten des Nachbars noch Teile der Straße gefilmt werden. Auch eine Kamera auf dem Balkon darf beispielsweise nur den Balkon erfassen und nicht auch noch die gegenüberliegenden Häuser. Geschieht dies doch, liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor. Bei der Installation sollte man deshalb besonders vorsichtig sein.

Worauf achte ich beim Kauf?

Die Eigenschaften einer Kamera sollten auf die Bedürfnisse des Besitzers abgestimmt sein und wofür er die Kamera hauptsächlich einsetzen will. Bei der Verhinderung beziehungsweise Aufklärung von Vandalismus sind drei Eigenschaften besonders wichtig: Zum einen muss die Kamera einen Livestream an einen Bildschirm übermitteln, über den der Besitzer mitverfolgen kann, was sich auf seinem Grundstück und in seinen vier Wänden gerade ereignet. Dazu ist es wichtig, dass die Kamera über eine Aufzeichnungsfunktion verfügt. Werden Vandalen durch den Mitschnitt erfasst, dient die Aufnahme später dazu, die polizeiliche Ahndung der Tat zu unterstützen. Zuletzt ist es ratsam, bei der Anschaffung einer Kamera darauf zu achten, dass sie die Möglichkeit zur Fernüberwachung bietet. So kann man die Kamera mit dem Internet verknüpfen und dann von überall auf der Welt darauf zugreifen – besonders praktisch also, wenn man auch im Urlaub immer ein Auge auf sein Objekt behalten will.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kamera Überwachung eine moderne Möglichkeit ist, sein Grundstück oder Zuhause vor Vandalismus oder Einbruch zu schützen. Lediglich einige Grundsätze müssen dabei beachtet werden, um nicht gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen.

(pm / pit)

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