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Kommunalwahl am 8. März
Informationen zu Ablauf, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
▪ Versand der Wahlbenachrichtigungen ab 2. Februar
▪ Zustellung der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar
▪ Briefwahlunterlagen beantragen: online, per Post oder Abholung im Bürgeramt
▪ Wahlbedingte Einschränkungen der Bürgerbüro-Services
▪ Mehrsprachige Infos und Inhalte in Leichter Sprache online
▪ Fristen und Informationen auf www.augsburg.de/kommunalwahl
Am 8. März 2026 findet turnusgemäß die Kommunalwahl in Augsburg statt. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht ausüben können, informiert die Stadtverwaltung über wichtige Details rund um den Wahltag.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 2. Februar 2026 an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Bis spätestens 15. Februar 2026 sollten Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Nach Erhalt der Benachrichtigung können die stimmberechtigten Augsburgerinnen und Augsburger damit Briefwahlunterlagen beantragen oder am 8. März im
Wahllokal wählen. In welchem Wahllokal die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, wird auf der Wahlbenachrichtigung genannt. Wer in einem anderen Wahllokal wählen möchte, muss zuvor einen Wahlschein beantragen. Wer bis Sonntag, 15. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder seine Benachrichtigung verloren hat, kann beim Wahlamt eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern. Dies geht telefonisch unter 324-1950, per E-Mail an briefwahl@augsburg.de und per Kontaktformular, welches unter www.augsburg.de/kommunalwahl zur Verfügung steht. Dort ist zudem eine Übersicht zu barrierefreien Wahllokalen zu finden.
Möglichkeiten zur Briefwahl
Wer sich für den Weg der Briefwahl entscheidet, kann die Briefwahlunterlagen auf unterschiedlichen Wegen beantragen. Die Briefwahlunterlagen dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin
- also ab Montag, den 16. Februar 2026 - verschickt werden - unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wird.
1. Online beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl unter augsburg.de/briefwahl beantragen. Nach Eingang der Wahlbenachrichtigung geht dies bis Dienstag, 3. März 2026, 18 Uhr. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl ankommen.
2. Per Post beantragen
Bürgerinnen und Bürger können mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern. Um genug Zeit für den Rückversand zu haben, sollte der Antrag frühzeitig und ausreichend frankiert versendet werden.
3. Persönlich abholen
Die Briefwahlunterlagen können ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich im Bürgerbüro Stadtmitte, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg abgeholt werden. Wenige Tage vor der Wahl ist dies dringend zu empfehlen. Die Abholung ist bis Freitag, 6. März, 15 Uhr möglich. Es besteht zudem die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Dafür muss lediglich ein gültiger Lichtbildausweis und nach Möglichkeit zusätzlich die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden.
4. Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Die Unterlagen können auch durch eine für die Entgegennahme der Unterlagen bevollmächtigte Person abgeholt werden. Das Antragsformular für den Wahlschein (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) enthält bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Eine bevollmächtigte Person darf jedoch höchstens vier Wahlberechtigte vertreten. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist dagegen nicht möglich.
Frist für Briefwahlunterlagen
Durch die gesetzlich vorgegebene kurze Frist für die Briefwahl ist es entscheidend, dass die Briefwahlunterlagen frühzeitig zurückgesendet werden. Außerdem können Briefwahlunterlagen in den Wahl-Briefkasten am Verwaltungszentrum (rechts neben dem Eingang Bürgerbüro, spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr) eingeworfen werden. Auch die unmittelbare Wahl vor Ort im Verwaltungszentrum ist dort möglich.
Einsatz des Bürgerbüros Stadtmitte für die Kommunalwahl und Einschränkungen der Services
Voraussichtlich vom 9. Februar bis einschließlich 23. März 2026 werden die Mitarbeitenden des Bürgerbüros Stadtmitte für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahl eingesetzt. Lediglich Briefwahlunterlagen und Ausweisdokumente können auch in diesem Zeitraum dort abgeholt werden – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminabsprache. Für alle anderen Dienstleistungen stehen für alle Bürgerinnen und Bürger die Bürgerbüros Lechhausen, Hochzoll, Haunstetten und Kriegshaber sowie die Online-Dienste zur Verfügung. An den Tagen 9. März 2026 und 10. März 2026 ist das Bürgeramt mit allen Bürgerbüros, Fahrerlaubnisbehörde sowie dem Sachgebiet Migration und Aufenthalt geschlossen. Das Fundbüro, die Sozialversicherung sowie der KFZ-Großkunden-Schalter sind geöffnet. Infos zu digitalen Verwaltungsleistungen sind unter www.augsburg.de/online-services zu finden.
Mehrsprachige Infos und Inhalte in Leichter Sprache online Auf der städtischen Website sind die Inhalte zur Kommunalwahl in 16 verschiedenen Sprachen abrufbar. Ziel ist es, allen Wahlberechtigten einen barrierearmen Zugang zu wichtigen Inhalten rund um den Wahlablauf zu ermöglichen. Für Menschen mit geringer Lesekompetenz wird das Angebot ab Anfang Februar erweitert: Dann stehen Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung. Die Stadt Augsburg folgt damit ihrem Anspruch, kommunale Inhalte für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger verständlich aufzubereiten.
Öffentliche Wahlinfo-Veranstaltung im großen Moritzsaal
Am Wahltag, 8. März, beginnt um 18 Uhr auch eine öffentliche städtische Wahlinfo-Veranstaltung im großen Moritzsaal der Moritzkirche Augsburg (Moritzplatz 5). Auf Großbildschirm-TV-Geräten werden die Hochrechnungen der Fernsehsender übertragen. Am Wahlabend erscheint auch unter der Adresse des städtischen Online-Portals augsburg.de zunächst eine spezielle Vorschaltseite, welche direkt auf die Wahlergebnisse verlinkt.
Foto: Thomas Krones






