66. Kunstförderpreis in 7 Kategorien

66. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg

Junge Künstlerinnen und Künstler können sich vom 1. bis 31. Mai 2025 bewerben
▪ Ausschreibung für junge Künstlerinnen und Künstler
▪ Bewerbungsphase: 1. bis 31. Mai 2025
▪ Kategorien: Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (Instrumental - klassisch), Schauspiel
▪ Gesamtpreisgeld: 21.000 Euro
▪ Details zur Bewerbung: augsburg.de/kunstfoerderpreis

Junge Kreative sind aufgerufen, sich vom 1. bis 31. Mai 2025 für den Kunstförderpreis der Stadt Augsburg zu bewerben
Dieser zeichnet bei seiner 66. Auflage Künstlerinnern und Künstler in den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik (Instrumental - klassisch) und Schauspiel aus. Die Einsendungen werden von Fachjurys bewertet und die Preisträgerinnen und Preisträger im Anschluss vom Kulturausschuss ernannt. Das Gesamtpreisgeld beträgt 21.000 Euro. Die Preisübergabe im Rahmen einer feierlichen Verleihung findet am Donnerstag, 4. Dezember 2025 im Kleinen Goldenen Saal statt. Kreativschaffende als Impulsgeber „Mit ihren frischen Ideen prägen junge Kreativschaffende die kulturelle Identität unserer Stadt. Sie schaffen Räume für neue Perspektiven, bringen Menschen zusammen, inspirieren uns. Als Impulsgeber tragen sie maßgeblich dazu bei, Augsburg lebendig, attraktiv und zukunftsfähig zu halten. Dieses Engagement möchten wir mit dem Kunstförderpreis sichtbar machen und auszeichnen,“ so Jürgen K. Enninger, Referent für Kultur, Welterbe und Sport.

Bewerbungsphase vom 1. bis 31. Mai 2025
Bewerberinnen und Bewerber für den 66. Kunstförderpreis der Stadt Augsburg müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein, ihren Wohnsitz über einen durchgehenden Zeitraum von drei Jahren hier gehabt haben oder aktuell (bis 31. Mai 2025) drei Jahre im Raum Augsburg wohnhaft sein. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet Augsburg und
die angrenzenden Nachbargemeinden.

Zu beachten sind die unterschiedlichen Altersbegrenzungen für die einzelnen Fachbereiche bei Ablauf der Bewerbungsfrist:
• Architektur, Bildende Kunst, Design und Literatur: mindestens 17 und höchstens 39 Jahre
• Ballett: mindestens 14 und höchstens 20 Jahre
• Musik (Interpretation Instrumental – klassisch): mindestens 17 und höchstens 35 Jahre
• Schauspiel: mindestens 18 und höchstens 25 Jahre

Die Bewerbungen können vom 1. bis 31. Mai 2025 über das Kontaktformular auf augsburg.de/kunstfoerderpreis eingereicht oder per Post an das Kulturamt der Stadt Augsburg, Bahnhofstraße 18 1/3 a, gesendet werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Weitere Informationen sind beim Kulturamt telefonisch unter 0821 324-3251 oder -3260 erhältlich.

Die Ausschreibung mit den detaillierten Teilnahmebedingungen ist ab sofort unter augsburg.de/kunstfoerderpreis einsehbar.

Der gedruckte Ausschreibungsflyer liegt ab Ende April 2025 im Kulturamt und in der Bürgerinformation am Rathausplatz aus.

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